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Die neue DatenSchutzGrundVerOrdnung

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Die neue DatenSchutzGrundVerOrdnung am 24.11.2018 von Admin



Es ist definitiv das SCHACH MATT für Behörden und Unternehmen und ich bin mir sehr sicher, daß dies genauso gewollt wurde. Auch Brüssel wird von Hintergrundmächten beeinflußt und es scheint wohl im großen kosmischen Plan nun an der Zeit zu sein, daß die "Bombe" hochgeht. Und es ist so herrlich, zu sehen, daß die Behördler & Co. absolut keine Ahnung von dem haben, was da gerade passiert und wie tief jeder einzelne mit drin im Geschehen steckt und daher auch ganz privat aber sowas von abgemahnt und zur Kasse gebeten werden kann.

Aber nun mal ganz konkret, um was geht es? Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage öffentlich bestätigt, daß Behörden und Unternehmen die persönlichen Daten NUR nach deren Zustimmung erheben, verarbeiten und speichern dürfen. Hier kann man es nachlesen.

Zitat: „Unternehmen und Behörden dürfen persönliche Daten, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Ausweisnummer grundsätzlich nur erheben, wenn die Betroffenen zustimmen“. Zitatende.

Was heißt das konkret? Das heisst, dass sich jetzt Jeder ein Alias-Namen an die Klingel und auf dem Briefkasten kleben kann. Es ist dann keine Postzustellung mehr für Behörden möglich - Sorry, die angeschriebene PERSON wohnt hier nicht! Sollte sich doch ein sog. "Bettelbrief" oder sonstige systemische Grütze verirren, wird künftig sofort der "Bettler" und dessen Chef darauf hingewiesen, daß man ihm keine Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung der persönlichen Daten erteilt hat und dies auch in Zukunft nicht tun wird. Er hat somit wissentlich gegen die Vorgaben der DSGVO verstoßen, da man davon ausgehen muß, daß er von seiner Behörde rechtlich zumindest grundgeschult sein muß, um die entsprechende Tätigkeit auszuführen.

Wie wollen es denn die Behördler rechtfertigen, wenn sie sich einen Dreck um die Anweisungen der Bundesregierung scheren? Auch wenn die immer behaupten, daß die sich nicht an die Anordnungen aus der DSGVO halten müssen, weil sie eine Behörde seien. Es gibt kein Gesetz und keine rechtstaatliche Anordnung, daß sie die DSGVO ignorieren dürften. Punkt Aus! Die arbeiten ALLE illegal, sie ignorieren in Landesrecht umgesetztes EU-Recht. Basta! Und genau an dieser Stelle werden sie jetzt am Schlips gezogen. Nach dem Motto: So nicht mein Freundchen!

Macht es Euch zur Angewohnheit, auf den inhaltlichen Schmarrn der Bettelbriefe & Co. nicht mehr einzugehen und nur noch mit den Ausführungen der DSGVO zu antworten. Etwa in folgender Form:

"Sie verstoßen mit Ihrem Handeln gegen Kapitel III Abschnitt 1 Artikel 17 der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Ich habe Ihnen zu keinem Zeitpunkt wissentlich erlaubt, meine personenbezogenen Daten zu erheben, zu benutzen, zu verarbeiten, zu speichern oder weiter zu geben. Ich fordere Sie hiermit auf, jegliche Daten, welche in Ihrem Hause über mich gespeichert sind oder weitergegeben wurden, zu löschen. Ich widerspreche explizit der Erhebung, Nutzung und/oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten. Zuwiderhandlungen stellen einen Straftatbestand dar.
Sofern ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten erteilt haben sollte, widerrufe ich diese hiermit, bzw. lege gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Dies gilt ebenso für das Profiling gem. Art. 22 DSGVO.

Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben und gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet sind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfänger meiner Daten darüber gem. Art. 19 DSGVO zu informieren, daß ich die Löschung zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt habe.

Mit freundlichen Grüßen ....."


Hätte man nicht allen Grund, zu vermuten, daß der entsprechende Behördler die Bundesrepublik Deutschland NICHT als Staat anerkennt, weil er die Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennt? Weil er die Rechtmäßigkeit der gewählten Regierung und deren Beschlüsse und Vorgaben nicht anerkennt? Wird das nicht immer von den vorgeblichen Reichsbürgern behauptet? Ach nein, das Wort Reichsbürger wird ja jetzt gar nicht mehr gerne verwendet, seit es wohl gerichtlich beschlossen wurde, daß dies eine Beleidigung ist.

Und wenn das die sog. Behörden, die ja immer ganz erpicht darauf sind, daß sie schließlich eine Behörde sind und das alles dürfen, was sie glauben dürfen zu können, dann gibt´s ´ne Unterlassungsanordnung mit einer Unterlassungssumme, die ungefähr 2-3 Monatsgehälter der Pappenheimer hoch ist. Macht er dann immer noch weiter, dann wird ein Abmahnanwalt eingeschaltet und zur Kasse gebeten. Was für eine grandiose Vorstellung und von Brüssel legitimiert!

(Quelle: http://auf-dem-weg-in-die-freiheit.blogspot.com)




Kommentar 1 am 24.11.2018 - 10:45 von Admin

Und es geht noch viel tiefer in den Kaninchenbau. Denkt mal über folgende Gedankengrundsätze nach:

Muß ich dann, bei z.B. einer „Allgemeinen Verkehrskontrolle“ meinen Führerschein, meine Wagenpapiere, meinen Personalausweis zeigen?

Muß ich dann, z.B. vorgeladen zur Abgabe der Vermögensauskunft, meine persönlichen Daten angeben oder reicht es, wenn ich namenlose „Schuldzettel“ vorlege und kann meine persönlichen Daten verschweigen?

Muß ich dann, z.B. bei einem aktuell laufendem „Mikrozensus“ überhaupt Angaben machen?

Muß ich dann, z.B. nach Ablauf meines Personalausweises und einer damit zwingend notwendigen Neubeantragung meine persönlichen Daten angeben?

Habe ich dann nicht auch das Recht, und sogar die Pflicht, einen Richter, der bei Prozeßbeginn, noch dazu in einem öffentlichen Verfahren, meine persönlichen Daten bestätigt haben will, meine finanziellen Verhältnisse wissen will, um zu erfahren, wie hoch er mich mit Prozeßkosten abzocken kann, darauf hinzuweisen, daß ich ihm keine Zustimmung erteilt habe, meine persönlichen Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu speichern, geschweige denn diese öffentlich zu machen?

wie kommen Richter und Staatsanwälte z.Bsp. dazu, einem einfach so eine Anklageschrift zukommen zu lassen, ohne der Zustimmung des vorgeblich Angeklagten zur Nutzung seiner persönlichen Daten? Und dann auch noch ohne vorheriges Ermittlungsverfahren, was heutzutage grundsätzlich usus, wohlgemerkt aber rechtswidrig ist, denn es muß vor jeder Anklage ein Ermittlungsverfahren geführt werden, wo man erstmal dazu gehört werden muß - nicht erst nach Anklageschrift!

Aber ist es nicht großartig, daß sich jetzt so etwas wie ausgleichende Gerechtigkeit einstellt? Ich meine, es ist ja bekannt, daß, wenn es eine Seite so dermaßen übertreibt, wie es das hiesige System momentan ganz offensichtlich und unverholen tut und jeden Tag seinen Steuerzahlern und sonstigen Untergebenen den nassen Waschlappen um die Ohren pfeifft und damit auch dem letzten Systemhörigen die Augen aber sowas von öffnet, daß sich dann irgendwann einmal der kosmische Ausgleich einstellt. Polarität beinhaltet immer auch zum richtigen Zeitpunkt den Ausgleich.

Wenn also der auf der Wippe sitzende Übergewichtige seine Macht, das Leichtgewicht auf dem anderen Wippensitz stets und ständig in der Luft zappeln zu lassen, zu sehr übertreibt, dann wird das selbst dem Übergewichtigen irgendwann mal zu langweilig. Er steigt ab und läßt das Leichtgewicht herunterplumsen und hart aufschlagen. Das ist sein letzter innerer Vorbeimarsch. Genau diesen Zeitpunkt haben wir jetzt erreicht. Und ausgerechnet Brüssel, was nur dafür geschaffen wurde, um die Nationalitäten abzuschaffen, nationale Währungen und damit Eigenständigkeit und Unabhängigkeit abzuschaffen, ist die Kraft, welche uns so ein großartiges Geschenk wie die DSGVO gemacht hat. Ich frage mich nur, wer da im Hintergrund die Strippen dazu gezogen hat. Ich würde mich gern mal bei denen bedanken, denn Brüssel hat mit der DSGVO definitiv den Abbruch des Systems mit all seinen Widerwärtigkeiten beschlossen. Gut gemacht!

Den Rest zum Fall des Systems kriegen wir doch auch noch hin, oder? Und ich freu mich auf die Gesichter der jetzigen Großkotze, wenn sie von ihren Stühlen fliegen, wo sie sich immer noch sooo sicher fühlen, wenn sie in der Gosse liegen, sich winden, behaupten, daß sie nichts von all dem gewußt haben. Wenn die Wendehälse aus allen Ecken gekrochen kommen und behaupten, daß sie schon immer auf der anderen Seite standen aber daß sie eben nicht so konnten, wie sie wollten. DOCH, sie konnten, denn wir alle haben sie darauf hingewiesen, wir haben es schwarz auf weiß!


Eine "Dose Mitleid" für die hiesigen bedauernswerten Datenschützer

Noch was zum Thema Klingelschilder/Briefkasten aus DSGVO-Sicht

Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen sind ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen unzulässig...


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